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AMPEL-KOALITION KASTRIERT BUNDESNATURSCHUTZGESETZ

2022 AMPEL-KOALITION KASTRIERT BUNDESNATURSCHUTZGESETZ

Die im Dezember 2021 angetretene Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat mit dem 4. Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) dieses derartig   verwässert, dass man durchaus von der Kastration eines Bundes-gesetzes sprechen kann.

 

Schaut man sich den Gesetzentwurf der Ampelkoalition genauer an, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass durch bewusste Entschärfung des BNatSchG den Planern und Betreibern von Windenergieanlagen (WEA) der vielzitierte Rote Teppich von der Regierung eigenhändig ausgerollt wird.

Die Novellierungssucht der gegenwärtigen Bundesregierung betrifft noch weitere mit der Erzeugung und Nutzung von Energie im Zusammenhanf stehende Gesetze wie das EEG (Erneuerbare- Energien-Gesetz), das WindSeeG (Wind-auf-See-Gesetz), das WaLG (Wind-auf-Land-Gesetz), sowie Änderungen des ROG (Raumordnungsgesetz) und des GEG (Gebäudeenergiegesetz). Das Gesamte wird unter der Bezeichnung „Osterpaket“ dem Souverain, sprich Wähler (w/m/d), dargeboten. Mit geradezu hektischer Eile werden teilweise fragwürdige Gesetzesänderungen „durchgepeitscht“. So fand die Anhörung des 4. Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes am 4. Juli d. J. vor dem zuständigen Fachausschuss des Deutschen Bundestages statt; angenommen wurde dieses Gesetz durch Bundestag und Bundesrat bereits am 7. Juli d. J. 

Vorbemerkung zu Windenergieanlagen  (WEA), ein Exkurs:

 

Aufgrund ihrer Wirtschaftsweise und -struktur sowie massivster Ausrichtung auf Export um fast jeden Preis ist die Bundesrepublik von Energie abhängig wie ein Junkie von Heroin oder Kokain.

Nachdem einsichtige Wirtschaftsweise erkannt hatten, dass fossile Energien (Stein- und Braunkohle, Erdöl und Erdgas) endlich sind und gewaltige ökologische Fußabdrücke hinterlassen, suchte man verzweifelt nach sauberer Energie, zumal die hochgelobte Kernenergie mit Harrisburg, Tschernobyl und Fukushima auch nicht den besten Eindruck hinterlassen hatte.

Nachdem man erkannt hatte, dass die Energieausbeute mit Hilfe nachwachsender Rohstoffe (Mais etc.) auch nicht den Durchbruch brachte, kam – wer auch immer – darauf, des Windes Kraft in elektrische Energie zu wandeln. Man entsann sich des Kampfes des Don Quichotte gegen die Windmühlen. Aus dem Prototyp altspanischer Windmühlen wurde mit viel Fleiß und technischer Akkuratesse die ersten Windräder geplant und entwickelt, harmlos wirkende, fast niedliche Gebilde, die tatsächlich Windenergie in Watt umwandelten.

Die Protagonisten der WEA konnten viele Menschen überzeugen, dass „Windstrom“ die sauberste Sache der Welt sei, ökologisch völlig unbedenklich. Sie verschwiegen, welche Mengen an Fremdenergie verbraucht werden, bevor sich die Rotorblätter eines „Windrades“ erstmals im Winde drehen. Von der Gewinnung des Eisenerzes und dem daraus gewonnenen Stahl wird Fremdenergie ‚en masse‘ benötigt. Für das Fundament eines jeden „Windrades“ werden große Mengen an Material (ein Stahlbetonfundament für die Ewigkeit) und Fremdenenergie verwendet; Gleiches gilt für eine breiträumige Zuwegung und den Transport der vielen Komponenten einer WEA.

Rotorblätter bestehen für gewöhnlich aus einem Verbundwerkstoff; einem Gemisch aus Glasfasern und einem Reaktionsharz, welche zu einem duroplastischen Kunststoff aushärten. Ein Recycling ist technisch fast unmöglich und unrentabel, da hierfür die Werkstoffe wieder getrennt werden müssten. Die Glasfaser könnte nach einer theoretischen Trennung eingeschmolzen werden. Der Duroplast, welcher aus nicht erneuerbaren Rohstoffen wie Erdöl gewonnen wird, ist nicht wiederzuverwerten

d. h. Rotorblätter sind Sondermüll!

Bei WEA jeglicher Art wird das erste saubere Watt erst dann erzeugt, wenn die WEA die gesamte Energie, die zu ihrer Herstellung vergeudet wurde, mit Hilfe ihrer Rotoren abgearbeitet haben. Bis zum ersten sauberen Watt müssen sich die Rotoren lange, sehr lange arbeiten. Vielleicht reicht die „Lebenszeit“ einer WEA nicht einmal hin, die Energie-Schuld abzuarbeiten. Wenn auf einem Sektor getäuscht und gelogen wird, dann bei den sog. erneuerbaren Energien!

Wegen des immensen Energiebedarfs von Industrie und Gesellschaft sind WEA – gleichgültig, ob als Einzelexemplar oder im Pulk (Windpark) – ein notwendiges Übel.

Das politisch angestrebte Ziel ist es, zwei Prozent der Fläche der Republik mit WEA zu bestücken, also7140 km², was der achtfachen Fläche des Bundeslandes Berlin entspricht. Damit diese doch recht gewaltige Fläche zur Verfügung steht, kam die Ampel-Koalition auf die glorreiche Idee, zukünftig landgebundene WEA auch in Landschaftsschutzgebieten errichten zu lassen.

Und bei Offshore WEA sollen Naturschutzbelange auch nur noch eine untergeordnete Rolle spielen.

Mit der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum 4. Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wurde Naturschutz herabgewürdigt, noch schlimmer, Artikel 20a GG wurde einfach ignoriert. Zur Erinnerung, Artikel 20a lautet    „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ 

Das 4. Gesetz zur Änderung des BNatSchG, fürwahr eine Glanzleistung der Ampel-Koalition!

Das BNatSchG war ein mehr oder weniger klar ökologisch ausgerichtetes Bundesgesetz. Nach der durch die Ampel-Fraktionen und dem Bundesrat abgesegneten neuen BNatSchG ist aus dem ursprünglichen Gesetz eine Mutation kreiert worden, die man als Förderungsgesetz zur Errichtung von Windenergieanlagen bezeichnen könnte. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Wirtschaftsminister Habeck federführend an der Novellierung tätig war. Die Reduzierung der durch Kollision mit WEA gefährdeten Vogelarten von 30 auf 15 (ohne fachliche Begründung!), lässt den Verdacht auf ein „per ordre de Mufti“ aufkommen, wobei über des Muftis Namen spekuliert werden darf.                                                  

Die Rolle der Bundes-Umweltministerin ist zwielichtig: Entweder hat sich Ministerin Steffi Lemke vom Kabinettskollegen Habeck über den Tisch ziehen lassen, was gegen sie spräche, oder bei der Wahl WEA oder Artenschutz, stellt sie den Artenschutz hintan, was nicht für sie spräche. Grünes Dilemma, was Bündnis 90/Die Grünen betrifft. Die Grünen waren einmal oder behaupteten es zumindest eine Öko-Partei; heute – 2022 – wird bei den Grünen Naturschutz sehr klein geschrieben. Überspitzt könnte man von Bündnis90/Die Grünen sagen, ihr neues Leitmotiv sei „Wir können auch Wirtschaft!“ Vom Konik-Schmuser zum Bundes-Wirtschaftsminister, Dr. Robert Habeck ist durchaus wandlungsfähig. Direkt kollidieren wird er nicht mit WEA im Gegensatz zu Vögeln und Fledermäusen (sowie Insekten), in deren Verhaltensinventar WEA nicht vorgesehen sind. Dummerweise hat Evolution bisher kein „WEA-Vermeidungs-Gen“ bei keiner Vogel- oder Fledermausart manifestieren können.

Die Stellungnahmen der verschiedenen Sachverständigen zum 4. Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes fielen sehr unterschiedlich aus. Eine aus juristischer und naturschutzfachlicher Sicht wirklich überzeugende Stellungnahme wurde von Prof. Dr. Martin Gellermann, Westerkappeln, ausgearbeitet. Die beiden letzten Sätze dieser Stellungnahme lauten:

„Im Übrigen enthält der Entwurf keinen Vorschlag, der Wege aufzeigt, um die Dynamik des Naturschutzgeschehens mit dem Interesse an einem möglichst unbeschränkten Betrieb von WEA in Einklang zu bringen.

Wenn der beschleunigte Ausbau der Windkraftnutzung in einer den völker-, unions- und verfassungsrechtlich radizierten Integritätsinteressen des Artenschutzes entsprechenden Weise gelingen soll, muss der Entwurf des Vierten Änderungsgesetzes noch in erheblichem Umfang modifiziert werden.“

Klarer und höflicher ist Kritik kaum zu formulieren.

Da zwischen öffentlicher Anhörung und Annahme des Vierten Änderungsgesetzes durch Bundestag und Bundesrat nur zwei Werktage verstrichen waren, wurden die von Prof. Gellermann dringend empfohlenen Modifikationen, mit an Sicherheit grenzender  Wahrscheinlichkeit, schlichtweg ignoriert. 

WEA sind ein leider notwendiges Übel? Dieser Ansicht sind weiterhin

Emil und Kiang

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Kommentare: 2
  • #1

    Martin (Samstag, 13 August 2022 20:22)

    Bei der rollenden Klimakatastrophe, die mir wirklich dramatisch erscheint, ist es sehr schwierig, den Energiehunger der Menschheit zu stillen, ohne weitere Treibhausgase in die Atmosphäre zu pumpen und ohne die noch vorhandenen Reste von Natur zu zerstören. Vielleicht ist die Photovoltaik noch das geringste Übel, aber auch die ist u.a. für die Herstellung von hochgereinigtem Solar-Silizium energieintensiv. In Österreich gibt es kaum noch freie Fließstrecken an den verstauten Flüssen und die Atomkraft wird abgelehnt.
    Es gibt einfach zu viele von uns und Einschränkungen im Lebensstil lassen wir uns nicht gefallen. Hier müsste man ansetzen, aber das funktioniert bei dieser Spezies nicht.

  • #2

    Wolfgang Scherzinger (Sonntag, 14 August 2022 09:21)

    leider allzu wahr - und dabei nur ein marginaler Teil der "grünen" Misere:
    denn nach dem neuesten Bescheid werden Landwirte aufgefordert, die stillgelegten Flächen - mit Vorrang Natur- und Artenschutz - "vorübergehend" zum Getreideanbau zu nutzen. D. h.. die naive Erwartung, dass die durch Pflügen, Düngen, Spritzen zerstörten Ökosysteme (wie Magerwiesen, Trockenrasen Feuchtgebiete) sich in den Folgejahren wieder regenerieren deckt die Ahnungslosigkeit des Landwirtschaftsministers (Özdemir war Sozialpädagoge) restlos auf! Wenn wertvollstes Ackerland tagtäglich für Industrieanlagen, Logistikzentren und Strassenbau geopfert werden, ist es nur "logisch", dass der Ackerbau auf die marginalen Böden ausweicht?
    Die Hamburger Organisation "Rettet den Regenwald" hat aufgezeigt, dass für den Windkraftausbau nicht nur gewaltige Eingriffe in Naturlandschaften (seltene Erden, genau wie bei den E-Autos) erfolgen, sondern die Rotorenflügel mit Balsaholz aus meist illegalem Holzeinschlag ausgesteift werden.
    Addiert man dann noch den Rückgriff auf Kohle und Kernkraft, dann bleibt vom "Grün" der "Grünen" nicht viel übrig! - Wer aber sollte dem Wachstumswahn entgegen treten, wenn die "Grünen" genau auf diese überholte Spur aufsteigen??
    Beunruhigt und ratlos

    Wolfgang