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GEDANKEN und ANMERKUNGEN zu „BRANDENBURG: NOTWEHR – HOLLÄNDISCHER JAGDGAST ERSCHIESST WOLF“

erschienen auf
www.jawina.de

Grundsätzlich halte ich Bewegungsjagden im Januar für widersinnig, letztlich tierschutzrelevant, da zumindest Wildwiederkäuer schon auf „Wintermodus“ umgestellt haben, also ihren Stoffwechsel physiologisch heruntergefahren haben, um Energie zu sparen.

Diejenigen Jagdpächter bzw. Eigenjagdbesitzer, die nicht in der Lage sind, den Pflichtabschuss bis Ende Dezember zu erledigen, bewirtschaften und bejagen ihre Reviere falsch, worauf an dieser Stelle nicht detailliert eingegangen werden soll. Wenn der Zweck der Drückjagd in Rädigke die Reduktion von Schwarzwild war, verstehe ich nicht, warum keine rehreinen Hunde zum Stöbern und Herausdrücken der Sauen verwendet wurden. Jagdhunde gleich welcher Rasse, die die Fährte(n) von gesundem Rehwild anfallen, sind jagdlich ein Gräuel.

Abgesehen davon, selbst wenn die Drückjagd am 18. Januar 2019 „nur“ dem Schwarzwild galt, für das übrige Wild, insbesondere Schalenwild bedeutete dies absolut unnötigen Stress, s. o.

 

Es spricht nicht von genialer Planung, eine Gesellschaftsjagd mit freilaufenden Hunden kurz vor bzw. zu Beginn der Ranzzeit in einem Wolfsgebiet anzusetzen. Der erhöhte Testosterongehalt lässt einen Wolfsrüden weit empfindlicher auf Revierfremde reagieren, selbst wenn es sich nur um schlapp- oder kippohrige Verwandte, sprich Jagdhunde, handeln sollte. Wenn die Hormone kreisen, reagieren selbst angeblich vernunftbegabte Säugetiere wie Homo s. sapiens bisweilen durchaus aggressiv.

 

Ob es sich bei dem tödlichen Schuss des niederländischen Gastjägers auf den Wolf um „Notwehr“ oder „Abwehr einer Gefahr“ von einer fremden Sache (=Stöberhund – juristisch eine Sache, woran auch GG Artikel 20a wenig ändert) gehandelt hat, darüber werden Gerichte entscheiden müssen.

 

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Die Kommentare zu dem jawina-Beitrag sind teilweise grottenschlecht, sowohl von Seiten der Jagdbefürworter als auch der Jagdgegner, wobei eine durchaus beträchtliche Anzahl der „Beiträge“ von Jagdbefürwortern kaum noch zu unterbieten sind: Mangelnde Orthografie, fehlende bzw. falsche Interpunktion sowie Mangel logischen Denkens lassen an geglückter Alphabetisierung dieser geistigen Exhibitionisten zweifeln. Wenn diese Menschen so schießen, wie sie schreiben, gehört ihnen umgehend die Lizenz zum Jagen entzogen, meint

 

Autor Dr. Reinhard Scharnhölz

 

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